Welche Maßnahmen müssen Arbeitgeber bei kaltem Wetter beachten?
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass die Gesundheit ihrer Mitarbeiter nicht gefährdet wird, einschließlich der Risiken, die durch niedrige Temperaturen entstehen können. Doch ab welcher Temperatur ist es zu kalt, um zu arbeiten?
Wo sind die Vorschriften zur Mindesttemperatur am Arbeitsplatz festgelegt?
Die Mindesttemperaturen für Büros, Werkstätten und Hallen im Winter sind in der Arbeitsstättenverordnung sowie den "Technischen Regeln für Arbeitsstätten" (ASR A 3.5) festgelegt. Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Arbeitsräume "gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen" aufweisen.
Welche Mindesttemperaturen gelten am Arbeitsplatz?
Die "Technischen Regeln für Arbeitsstätten" geben folgende Mindesttemperaturen vor:
- Für leicht sitzende Tätigkeiten in Gebäuden beträgt die Mindesttemperatur 20 Grad Celsius.
- Bei mittelschweren sitzenden Tätigkeiten sind es mindestens 19 Grad Celsius.
- Für leichte Tätigkeiten im Stehen oder Gehen sind 19 Grad Celsius ausreichend.
- Bei mittelschweren Tätigkeiten im Stehen oder Gehen beträgt die Mindesttemperatur 17 Grad Celsius.
- Bei schwerer körperlicher Arbeit sind nur 12 Grad Celsius erforderlich.
Haben Mitarbeiter ein Anrecht auf eine Wohlfühltemperatur?
Obwohl die Arbeitsstättenverordnung "gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen" vorschreibt, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass sich Mitarbeiter bei dieser Temperatur wohl fühlen. Das individuelle Wohlbefinden variiert, da Menschen unterschiedliche Temperaturempfindungen haben. Einige fühlen sich bei 22 Grad Celsius am wohlsten, andere bei 23 Grad, während wiederum andere 20 Grad Celsius als angenehm empfinden. Die ideale Temperatur liegt für die meisten Menschen zwischen 21 und 22 Grad Celsius.
Ist eine Bürotemperatur von 19 Grad noch ausreichend?
Um Kosten zu sparen, senkte der Gesetzgeber im Winter 2022/2023 vorübergehend die Mindesttemperatur auf 19 Grad. Diese Regelung ist jedoch nicht mehr gültig, und für leichte sitzende Tätigkeiten im Büro muss die Temperatur nun mindestens 20 Grad betragen.
Was sind die Vorschriften für Pausenräume, Toiletten, Duschen und Erste-Hilfe-Räume?
Besondere Regelungen gelten für Räume, in denen keine Arbeitsaktivitäten stattfinden. In Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen muss während ihrer Nutzung eine Lufttemperatur von mindestens 21 Grad Celsius gewährleistet sein. Im Duschraum sind mindestens 24 Grad Celsius erforderlich. Allerdings gilt für Toilettenräume: Bei Bedarf zum Lüften kann die Temperatur vorübergehend niedriger sein.
Sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, zu heizen?
Ja, Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Mindesttemperaturen am Arbeitsplatz eingehalten werden. Die Maßnahmen zur Erreichung dieser Temperaturen liegen in ihrer Verantwortung. Typischerweise wird dies durch eine Heizungsanlage im Gebäude oder in einzelnen Räumen sichergestellt. Wenn dies nicht ausreicht, sieht der Gesetzgeber vor, dass zunächst arbeitsplatzbezogene technische Maßnahmen ergriffen werden können. Dazu gehören beispielsweise zusätzliche Heizstrahler, Infrarotlampen oder Heizmatten, die neben den Arbeitsplätzen platziert werden können. Dies kann energetisch oft kostengünstiger sein als das Hochdrehen der Heizungsanlage für das gesamte Gebäude. Sollte dies immer noch nicht ausreichen, muss der Arbeitgeber durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass die Mitarbeiter sich zumindest zeitweise aufwärmen können, zum Beispiel durch Aufwärmepausen in einem beheizten Raum. Eine weitere Möglichkeit sind personenbezogene Maßnahmen, wie das Bereitstellen geeigneter warmer Kleidung.
Was ist zu tun, wenn die Heizung ausfällt?
Im Falle eines Heizungsausfalls müssen Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die Mitarbeiter vor Gesundheitsgefahren zu schützen, wie etwa Unterkühlung oder Erkältungen. Dazu können gehören: das Bereitstellen und Aufstellen von Heizstrahlern, Verteilen warmer Jacken oder Decken, sowie das Anbieten warmer Getränke. Sollte es trotz dieser Maßnahmen immer noch zu kalt sein, können Arbeitgeber Büroangestellten beispielsweise empfehlen, im Homeoffice zu arbeiten. Für Mitarbeiter, die in Lagerhallen oder Werkstätten arbeiten, ist dies jedoch meist keine Option.
Können Arbeitgeber Betriebsferien festlegen?
Bei unerträglichen Temperaturen haben Arbeitgeber die Möglichkeit, kürzere Arbeitszeiten anzuordnen, um beispielsweise Überstunden abzubauen. Eine alternative Option könnte darin bestehen, für einige Tage Betriebsferien zu verhängen.
Arbeit im Freien: Ab welcher Temperatur ist es zu kalt?
Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeiter, die im Freien arbeiten, besonders vor Kälte zu schützen. Gemäß der Arbeitsstättenverordnung müssen solche Arbeitsplätze so gestaltet sein, dass die Mitarbeiter sie bei jedem Wetter sicher und ohne Gesundheitsrisiken erreichen, nutzen und verlassen können. Dazu gehört auch der Schutz vor den Einflüssen der Witterung sowie die Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung, wie Wetterschutzkleidung oder Thermokleidung. Allerdings neigen Mitarbeiter in solchen Kleidungsstücken dazu, schnell zu schwitzen. Deshalb sollten die Mitarbeiter während ihrer Pausen die Möglichkeit haben, ihre Kleidung zu trocknen und sich aufzuwärmen, anstatt ihre Pausen draußen zu verbringen. Die zuständige Berufsgenossenschaft kann dabei Hilfestellung bieten. Betriebe im Dachdecker-Handwerk haben außerdem die Möglichkeit, ein Ausfallgeld zu beantragen, das durch eine branchenweite Umlage finanziert wird, falls aufgrund von Kälte und Frost die Arbeit im Freien nicht mehr möglich ist.
Was können Mitarbeiter tun, wenn der Arbeitgeber keine Maßnahmen ergreift?
Die Arbeit darf jedenfalls nicht einfach niedergelegt werden, wenn es zu kalt wird. Mitarbeiter müssen daher auf das Einsichtnehmen des Arbeitgebers hoffen oder rechtliche Schritte einleiten. Wenn das Unternehmen einen Betriebsrat hat, können sich Mitarbeiter auch an diesen wenden.