Im „Pflegestudiumstärkungsgesetz“ verbergen sich nicht nur Vorschriften fürs Pflegestudium, sondern auch nützliche Neuerungen für gesetzlich versicherte Eltern: Ab 2024 können sie bis zu 15 Tage Kinderkrankengeld pro Kind und Elternteil beziehen, Alleinerziehende bis zu 30 Tage im Jahr. Die Corona-Sonderregeln, die Ende 2023 ausgelaufen sind, hätten ohne das neue Gesetz ab 2024 wieder die vorpandemischen Sätze von nur 10 bzw. 20 Tagen Kinderkrankengeld bedeutet. Das neue Gesetz führt dauerhaft zu einer Erhöhung der Kinderkrankentage und erfüllt gleichzeitig ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Die Leistung wird für kranke Kinder unter 12 Jahren gewährt. Ein ärztliches Attest ist für das Kinderkrankengeld erforderlich. Hier ist jedoch weniger Bürokratie geplant: Bisher musste die Bescheinigung bereits am ersten Tag der Krankheit vorliegen, Lauterbach verspricht jedoch, die Frist auf vier Tage zu verlängern. Dies ist jedoch noch nicht beschlossen!

Mit SaaS.de ist die Abbildung der Kinderkrankentage ganz einfach über einen gesonderten Abwesenheitsgrund abbildbar. So behalten Arbeitnehmer den Überblick, wie viele Kinderkrankentage sie im Jahr bereits verwendet haben.

Weitere Gesetzesänderungen für Unternehmen finden Sie in der verlinkten Quelle: https://www.impulse.de/organisation/gesetzesaenderungen/7610829.html

Erstellt von Tagliarina Sabrina am 19.02.2024 um 12:00 Uhr