Update 23.03.2021 15:00 Uhr:
Wir alle hätten es gerne vermieden, doch die Regelungen zur Corona-Pandemie wurden erneut verschärft. Die Rede ist von der einmaligen "Oster-Ruhe", in der das Osterwochenende, ganz nach dem Motto #wirbleibenzuhause, auf den Zeitraum vom 01.04. - 05.04.2021 verlängert wird.
Sind die regulären Arbeitstage am 01.04. & 03.04.2021 nun gesetzliche Feiertage oder doch angeordneter Betriebsurlaub?
SaaS.de hat für beide Szenarien eine einfache Lösung parat.
Vorgehen bei einmaligen gesetzlichen Feiertagen:
Um einen oder mehrere Feiertage in Ihrem Firmenkalender zu hinterlegen, öffnen Sie die Administration - Feiertagskalender und rufen Sie über das Stifticon den verwendeten Feiertagskalender auf.
In der Card „Zusätzliche Feiertage“ können Sie den 01.04 & 03.04.2021 eintragen und eine passende Bezeichnung hinzufügen. Die Haken bei „Halber Tag“ und „Wiederkehrend“ müssen nicht gesetzt werden, weil es ganze Ruhetage sind, die nächstes Jahr nicht wiederkehrend eingetragen werden sollen.
Bestätigen Sie mit „Speichern“ und wiederholen Sie den Vorgang, falls Sie mehrere Feiertagskalender für Ihr Unternehmen verwenden.
Die zusätzlichen Feiertage wurden erfolgreich für Sie und Ihre Mitarbeiter eingetragen. Waren bereits Abwesenheiten wie z.B. Osterurlaub eingetragen, werden diese rückwirkend neuberechnet.
Vorgehen bei Betriebsurlaub:
Um Betriebsurlaub für die gesamte Firma einzutragen, öffnen Sie die Urlaubsverwaltung – Abteilungen und wählen die Firma aus.
Klicken Sie anschließend auf den 01.04.2021 um das Bearbeitungsfenster zu öffnen. Hinterlegen Sie den Zeitraum 01.04.-05.04.2021 und wählen Sie bei „Eintragen für“ die Firma aus. Bestätigen Sie mit Klick auf den Haken.
Der Betriebsurlaub wurde erfolgreich für die gesamte Firma eingetragen.
Egal wie die Entscheidung ausfällt, mit SaaS.de sind Sie gewappnet und können die Anforderungen schnell und einfach umsetzen.
Mit SaaS.de immer auf der sicheren Seite!