Seitdem im Mai 2019 veröffentlichten EuGH-Urteil zur verpflichtenden Zeiterfassung sind alle Arbeitgeber der EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Angestellten komplett zu erfassen (Az: C-55/18). Dabei spielt es keine Rolle, ob Über- oder Unterstunden entstanden sind. Ob nun eine einfache Excel-Tabelle oder doch ein digitale Zeiterfassungssoftware verwendet wird, ist jedem Arbeitgeber selbst überlassen.

Häufig aufkommende Fragen bzgl. des Urteils:


Betrifft Sie dieses Urteil?

Ja, wenn Sie Unternehmer oder Mitarbeiter eines Unternehmens sind.


Sind auch kleine Unternehmen betroffen?

Ja, der Europäische Gerichtshof lässt hier keine Ausnahmen offen.


Was muss alles erfasst werden?

Der AG muss nachweisen, dass die Vorgaben der Arbeitszeitgesetze eingehalten werden. Das heißt es muss dokumentiert werden wann der Mitarbeiter mit seiner Arbeit beginnt, wann er seine Pause startet und beendet und wann er Feierabend macht. Die reinen Überstunden genügen nicht mehr.


Ist ein digitales Zeiterfassungssystem notwendig?

Wie oben bereits angemerkt, ist es dem Arbeitgeber überlassen, ob er ein digitales System oder eine einfache Excel Tabelle verwenden möchten. Wichtig ist nur, dass ein einfacher schriftlicher Nachweis der Mitarbeiter, dass keine Überstunden angefallen sind, nicht genügt.

Besonders viele Kleinunternehmer machen sich Sorgen, dass ein solches System zu kompliziert und zu kostenaufwendig ist. Doch das muss nicht so sein!

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Erstellt von Tagliarina Sabrina am 04.02.2021 um 14:45 Uhr