In Deutschland gibt es zahlreiche gesetzlich festgelegte Feiertage, die in den gängigen Kalender- und Zeiterfassungssystemen automatisch als arbeitsfreie Tage hinterlegt sind.

Dazu zählen unter anderem Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, der Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, der Tag der Deutschen Einheit sowie die beiden Weihnachtsfeiertage am 25. und 26. Dezember. Je nach Bundesland kann es zudem auch noch weitere Feiertage geben wie bspw. Reformationstag (31. Oktober) oder Allerheiligen (1. November) oder auch Heilige 3 Könige am 6. Januar.

Diese gesetzlichen Feiertage sind rechtlich geschützt und müssen von Arbeitgebern entsprechend berücksichtigt werden.

Anders sieht es jedoch mit Heiligabend und Silvester aus. Diese zählen nicht zu den gesetzlichen Feiertagen in Deutschland. Aus diesem Grund sind sie auch nicht automatisch in Zeit- oder Urlaubssystemen als arbeitsfreie Tage eingetragen. Dennoch haben sich in der betrieblichen Praxis vielfältige Regelungen etabliert, die diese beiden Tage besonders behandeln.

Viele Unternehmen entscheiden sich dazu, ihre Mitarbeitenden an Heiligabend und Silvester ganz oder teilweise freizustellen. Diese Freistellung ist jedoch eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und basiert nicht auf gesetzlichen Vorgaben, sondern auf individuellen Unternehmensregelungen, tariflichen Vereinbarungen oder betrieblichen Traditionen. Die konkrete Ausgestaltung kann dabei unterschiedlich sein – von einem halben freien Tag ab Mittag über einen vollständigen arbeitsfreien Tag bis hin zur Einbindung in einen längeren Betriebsurlaub zwischen den Jahren. Je nach Modell kann die Freistellung entweder als Geschenk gewährt oder durch den Einsatz von Urlaubstagen oder Überstunden ermöglicht werden.

Da Heiligabend und Silvester nicht automatisch als Feiertage erkannt werden, müssen sie in digitalen Systemen manuell gepflegt werden, sofern sie als (teilweise) arbeitsfreie Tage gelten. Wird diese Anpassung versäumt, kann es zu Fehlbuchungen kommen – etwa durch unnötige Urlaubsabzüge oder fehlerhafte Arbeitszeitberechnungen.

Es empfiehlt sich daher, diese Einstellungen direkt bei der Ersteinrichtung vorzunehmen. Somit gibt es auch Klarheit und Sicherheit bei diesem alljährlich wiederkehrendem Thema.

Ebenso wichtig ist eine klare und frühzeitige Kommunikation der unternehmensinternen Regelungen rund um Heiligabend und Silvester. Ob ein Tag vollständig oder nur teilweise arbeitsfrei ist, ob Urlaubstage dafür eingesetzt werden müssen und ob die Regelungen für alle Standorte und Abteilungen gelten, sollte transparent und schriftlich kommuniziert werden. Hinterlegen Sie für Ihre Mitarbeitenden doch die Regelung digital – so kann jederzeit nachgelesen werden.

Diese Klarheit schafft nicht nur Planungssicherheit für die Mitarbeitenden, sondern vermeidet auch Missverständnisse im betrieblichen Ablauf.

Erstellt von Jens Unser heute um 12:10 Uhr