Gesetzliche Vorgaben: Was sagt die Arbeitsstättenverordnung?
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) schreibt vor, dass in Arbeitsräumen „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen“ herrschen müssen. Konkretisiert werden diese Anforderungen durch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“. Für Bürotätigkeiten, die als „leichte Arbeit“ eingestuft werden, gilt eine Mindesttemperatur von 20 Grad Celsius. Bei mittelschwerer körperlicher Arbeit sind es mindestens 19 Grad, bei schwerer Arbeit 12 Grad. Diese Werte gelten während der gesamten Arbeitszeit und sollen sicherstellen, dass Beschäftigte nicht durch Kälte belastet werden.
Optimale Bürotemperatur: Zwischen Wohlbefinden und Produktivität
Studien und Experten empfehlen für Büros eine Raumtemperatur zwischen 20 und 24 Grad Celsius. Bei 20 Grad ist die gesetzliche Mindestanforderung erfüllt, während 22 bis 24 Grad von vielen als ideal für Konzentration und Produktivität angesehen werden. Eine zu niedrige Temperatur kann die Konzentration mindern und langfristig zu gesundheitlichen Beschwerden führen, während zu hohe Temperaturen Müdigkeit und Unwohlsein auslösen.

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Abweichungen für Baustellen
Bei Pausen- und Sanitärräume auf Baustellen reichen 18 °C aus. Es muss aber auch sichergestellt sein, dass 21 °C erreichbar sind.
Praktische Tipps für Arbeitgeber
- Regelmäßige Kontrolle: Die Raumtemperatur sollte regelmäßig überprüft und dokumentiert werden, besonders in den Übergangsmonaten.
- Flexible Lösungen: Individuelle Bedürfnisse der Mitarbeiter berücksichtigen, z. B. durch anpassbare Heizungen oder Lüftungsmöglichkeiten.
- Kleidung und Pausen: Bei extremen Temperaturen können angepasste Kleidungsregeln oder zusätzliche Pausen helfen, das Wohlbefinden zu erhalten.
- Technische Maßnahmen: Moderne Klimaanlagen oder Heizsysteme mit intelligenter Steuerung können Energie sparen und gleichzeitig für ein angenehmes Raumklima sorgen.
Fazit
Die gesetzlichen Mindesttemperaturen sind klar definiert, doch das optimale Raumklima hängt auch von individuellen Faktoren ab. Arbeitgeber sollten die Vorgaben der ArbStättV und ASR A3.5 beachten und gleichzeitig auf die Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter eingehen – für ein gesundes, produktives Arbeitsumfeld.
Tipp: Die Temperatur wird in 0,6 m Höhe (sitzend) bzw. 1,1 m Höhe (stehend) gemessen – mit einem strahlungsgeschützten Thermometer.

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Quellen
- GMBI Inhalt Ausgabe Nr. 09-11/2022 (nicht öffentlich zugänglich)
- inoffizieller Text aus dem Arbeitsausschuss 2022 (öffentlich zugänglich)