Die Grundlagen: Wie viel Urlaub steht mir zu?

Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben Arbeitnehmer:innen in Deutschland einen gesetzlichen Mindestanspruch von 20 Urlaubstagen pro Jahrbei einer 5-Tage-Woche. Das entspricht vier Wochen Urlaub.

Aber wie sieht es bei anderen Arbeitsmodellen aus?

  • 6-Tage-Woche: 20 Tage × (6/5) = 24 Urlaubstage
  • 7-Tage-Woche: 20 Tage × (7/5) = 28 Urlaubstage
    Hinweis: Samstage zählen nur, wenn sie reguläre Arbeitstage sind (z. B. im Gastgewerbe oder Einzelhandel).

Teilzeit? Kein Problem!
Der Urlaub wird anteilig berechnet:

  • Bei 3 Arbeitstagen pro Woche (5-Tage-Basis): 20 Tage × (3/5) = 12 Urlaubstage
  • Bei individuellen Arbeitsstunden: Urlaub wird in Stunden umgerechnet (z. B. bei 20 Wochenstunden: 20 Tage × (20/40) = 10 Urlaubstage).

Minijobber haben ebenfalls Anspruch auf Urlaub – sofern sie regelmäßig arbeiten. Bei unregelmäßigen Einsätzen wird der Urlaub prozentual basierend auf den durchschnittlichen Monatsstunden berechnet.

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Teilzeit & Minijob: Diese Besonderheiten gibt es

Bei Teilzeit mit festen wöchentlichen Arbeitstagen wird der Urlaub anteilig berechnet:

  • Beispiel: Bei 4 Arbeitstagen pro Woche (5-Tage-Basis) → 20 Tage × (4/5) = 16 Urlaubstage.

Falls die Arbeitszeit in Stunden variiert, wird der Urlaub in Stunden berechnet:

  • Formel: (Wöchentliche Arbeitsstunden / 40) × 20 Tage × 8 Stunden = Urlaub in Stunden.
  • Beispiel: Bei 20 Wochenstunden → (20/40) × 20 × 8 = 80 Stunden Urlaub.

Bei einem Minijob sind wiederum andere Regeln zu beachten.

  • Regelmäßige Arbeitszeiten: Der Urlaub wird wie bei Teilzeit berechnet (s. o.).
  • Unregelmäßige Einsätze: Der Urlaub wird prozentual basierend auf den durchschnittlichen Monatsstunden berechnet.
  • Achtung:
    • Minijobber haben keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub, wenn sie kurzfristig (max. 3 Monate oder 50 Tage pro Jahr) beschäftigt sind.
    • Bei regelmäßiger Beschäftigung gilt der volle Urlaubsanspruch.

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Erstellt von Roth Heiko am 30.06.2026 um 07:00 Uhr