Sonnenschutz Baustelle

Die Voraussetzungen sind klar definiert:

Für Arbeitnehmer die bei Ihre Tätigkeiten im Freien intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung ausgesetzt sind, muss eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden, laut Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV).

Recht auf diese Vorsorge haben jene Arbeitnehmer, die jeweils mindestens eine Stunde zwischen 10 Uhr und 15 Uhr, im Zeitraum April bis September und an mindestens 50 Arbeitstagen, Ihre Tätigkeit draußen verrichten.

Maßnahmen im Überblick

  • Klären Sie Ihre Arbeitnehmer über Schutzmaßnahmen auf und achten Sie auf diese Einhaltung!

    Achtung! Es besteht zwar keine Pflicht Sonnencreme als Arbeitgeber anzubieten, aber dies ist dennoch ein wichtiger Punkt beim Sonnenschutz. Dafür am besten geeignet wasserfeste UV-Sonnenschutzmittel mit Lichtschutzfaktor 50.

  • Schutzmaßnahmen umfassen technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen: 
    Von Sonnensegel, Zelten zu Kopfbedeckungen mit Nackenschutz und Sonnenbrille mit seitlichen UV-Schutz.
    Darüber hinaus ist die Verlegung der Arbeitszeit in weniger UV-Strahlungsintensive Stunden eine Lösung.
    Der UV-Index des Bundesamts für Strahlenschutz gibt darüber tagesaktuell Auskunft.

    Unser Tipp: Die BG BAU bietet Förderung für Arbeitsschutzmittel an

  • Eine Hautkrebsvorsorge für Ihre Arbeitnehmer durch zugelassenen Arbeitsmediziner anzubieten, ist im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Vorsorge verpflichtend.
    Die Berufsgenossenschaft informiert über zugelassenen Betriebsärzte.

Mehr Infos zur Hitzeschutzmaßnahmen finden Sie hier in unserem Blogbeitrag:

Hitzefrei war gestern- Arbeitsplatz hitzesicher gestalten

Erstellt von Leto Gebele gestern um 15:00 Uhr