Seit Beginn des neuen Jahres erreichen uns vermehrt Nachfragen zu den aktuellen Regelungen der Reisekostenabrechnung. Besonders die Kilometerpauschale sorgt immer wieder für Unsicherheit. Daher möchten wir heute noch einmal klarstellen, was sich 2026 tatsächlich geändert hat – und was gleich bleibt.

Kilometerpauschale für Dienstreisen: Keine Änderungen

Die Kilometerpauschale (auch Dienstreisepauschale genannt) bleibt 2026 unverändert bei 0,30 € pro Kilometer. Dieser Satz gilt für alle beruflich bedingten Fahrten mit dem Privatfahrzeug, die im Rahmen von Dienstreisen anfallen. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden diese Pauschale steuerfrei erstatten, ohne dass eine detaillierte Einzelnachweispflicht besteht. Das vereinfacht die Abrechnung und spart Zeit für alle Beteiligten.

Wichtig: Die Kilometerpauschale betrifft ausschließlich Fahrten, die im Zusammenhang mit Dienstreisen stehen – also z. B. Kundenbesuche, Messen oder andere geschäftliche Termine außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte.

Verwechslungsgefahr: Pendlerpauschale vs. Kilometerpauschale

Hier liegt der häufigste Irrtum: Die Kilometerpauschale wird oft mit der Pendlerpauschale (offiziell: Entfernungspauschale) verwechselt. Letztere wurde zum 1. Januar 2026 auf 0,38 € pro Kilometer angehoben – und das bereits ab dem ersten Kilometer. Diese Erhöhung gilt jedoch nur für den täglichen Arbeitsweg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Zusammenfassung:

  • Kilometerpauschale (Dienstreisen): 0,30 €/km – unverändert
  • Pendlerpauschale (Arbeitsweg): 0,38 €/km – erhöht ab 2026

Auch wir sind zu Beginn des Jahres dieser Verwechslung kurzzeitig aufgesessen. Die Reisekostenberechnung in der ersten Januarwoche wurde jedoch umgehend korrigiert. Auch haben wir unseren Blogartikel zum Thema „Reisekosten 2026“ entsprechend angepasst.

Offizielle Quelle für weitere Informationen

Für einen detaillierten Überblick über alle Pauschalen und Neuerungen im Reisekostenrecht empfehlen wir die offizielle Übersicht des Bundesfinanzministeriums. Die Techniker Krankenkasse hat hierzu eine hilfreiche Zusammenfassung veröffentlicht, die auch auf das BMF-Schreiben verweist: 🔗 Reisekosten 2026: Pauschalen für Arbeitgeber im Überblick

Was hat sich geändert?

Was sich tatsächlich geändert hat, haben wir ausführlich schon im Dezember letzten Jahres im Artikel "Reisekosten 2026" beschrieben.

Haben Sie weitere Fragen zur Umsetzung in Ihrem Unternehmen? Das SaaS.de Team unterstützt Sie gerne bei der Integration in Ihr Reisekostenmanagement oder der Klärung individueller Fälle.

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Erstellt von Roth Heiko vor 7 Tagen um 06:30 Uhr