Der wohlverdiente Urlaub wird durch Krankheit unterbrochen, aber was jetzt?

Die Wichtigsten Regeln zu Beginn
- Wenn Sie im Urlaub arbeitsunfähig Krank werden suchen Sie umgehend einen Arzt auf und lassen Sie sich die Arbeitsunfähigkeit mit Dauer bestätigen.
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber am ersten Tag der Krankheit über Ihre Arbeitsunfähigkeit so wie die voraussichtliche Dauer und Aufenthaltsort. Die selbigen Daten übermitteln Sie ebenfalls Ihrer Krankenkasse.
- Wenn möglich lassen Sie Ihrem Arbeitgeber am selben Tag Ihr Attest zukommen, nutzen Sie digitale Services (elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eAU in Deutschland) und lassen Sie sich den Eingang Ihrer Krankmeldung bestätigen.
Wichtig!
Eine Krankmeldung die, die Arbeitsunfähigkeit bestätigt, muss spätestens am vierten Kalendertag der Krankheit beim Arbeitgeber vorliegen.
Die wichtigsten Fragen:
Krankgeschrieben aber trotzdem in den Urlaub fahren?
Klären Sie mit Ihrem Arzt ob ein Urlaubsantritt mit Ihrer Genesung vereinbar ist und lassen sie es sich bescheinigen.
Besprechen Sie Ihre Urlaubspläne mit Ihrem Arbeitgeber und handeln Sie nicht eigenmächtig.
Krank im Ausland was nun?
Ihre Europäische Krankenversicherungskarte sichert Ihre Behandlung in den meisten Fällen im EU-Ausland und in einigen Nicht-EU-Ländern.
Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenversicherung welche Vertragsärzte oder -krankenhäuser Sie im Krankheitsfall aufsuchen dürfen.
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Krankes Kind im Urlaub trotzdem Urlaubsanspruchserstattung?
Nein, im Urlaub gilt die Regelung nicht, dass berufstätige Eltern bezahlte Betreuungszeit bekommen.
Zweifel bei der Richtigkeit der Krankmeldung?
Arbeitgeber können sich vor „Blaumachern“ schützen in dem sie den medizinischen Dienst der Krankenversicherung einschalten und eine gutachterliche Untersuchung anordnen. Darüber hinaus ist die Beschattung durch eine Detektiv, ebenfalls möglich.
Wer beim Betrug auffliegt zahlt nicht nur die Beweisfindung sondern kann auch seine Arbeitsplatz verlieren.
Achtung!
Urlaubstage dürfen nicht eigenmächtig an Krankheitstage angehängt werde!
Um Krankheitstage im Urlaub gutgeschrieben zu bekommen müssen die oben genannten Regeln erfüllt sein.
Der Urlaub muss neu beantragt und genehmigt werden.
Quellen:
https://www.aerzteblatt.de/archiv/arbeitsrecht-krank-im-urlaub-strenge-regeln-19449908-0083-463e-b68f-b2b7caad9f84
https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Krank-im-Urlaub-Was-tun,krankaufreisen100.html
