Was lange diskutiert wurde, wird jetzt konkret: Die systematische – und faktisch digitale – Erfassung der Arbeitszeit wird zum Standard. Für viele Unternehmen bedeutet das mehr als nur ein neues Tool. Es betrifft Prozesse, Verantwortlichkeiten und vor allem die Nachweisfähigkeit gegenüber Behörden, Gerichten und Auftraggebern.
Die rechtlichen Grundlagen: Warum die Pflicht jetzt kommt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) legte mit seinem Urteil C-55/18 vom 14. Mai 2019 den Grundstein für die aktuelle Entwicklung. Damals urteilte der EuGH, dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, „ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Messung der täglichen Arbeitszeit einzuführen“. Dieses Urteil betrifft alle Arbeitgeber in der EU – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigte diese Rechtsprechung mit seinem Beschluss 1 ABR 22/21 vom 13. September 2022 und klärte dabei zwei zentrale Punkte: Erstens, dass die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bereits heute besteht. Und zweitens, dass Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit aller Mitarbeiter erfassen müssen – nicht nur Überstunden oder Mehrarbeit. Gleichzeitig machte das BAG klar, dass manuelle Systeme wie Excel-Listen nicht ausreichen, wenn sie nicht objektiv, verlässlich und zugänglich sind.
Was ändert sich konkret für Unternehmen?
Die digitale Zeiterfassung wird zum neuen Standard, und zwar aus einem einfachen Grund: Nur digitale Systeme erfüllen die hohen Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, Zugriff und Auswertung, die Behörden und Gerichte heute stellen. Wer noch immer auf handschriftliche Listen oder einfache Tabellen setzt, riskiert nicht nur Rechtsunsicherheit, sondern auch teure Konsequenzen.
Dabei schreibt der Gesetzgeber kein bestimmtes System vor, sondern definiert einen Rahmen.
Ausnahmen gibt es voraussichtlich für Kleinbetriebe (die genaue Grenze ist noch nicht final definiert) sowie für tarifgebundene Unternehmen, die eigene Regelungen treffen können.


Die aktuelle Rechtslage in den DACH-Ländern
🇩🇪 Deutschland: Pflicht besteht bereits – digitale Umsetzung folgt 2026
In Deutschland gibt es zwar noch kein abschließendes Gesetz, das die digitale Zeiterfassung explizit vorschreibt. Doch die EU-Richtlinien und die Rechtsprechung von EuGH und BAG sind klar: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt bereits heute. Unternehmen, die jetzt nicht handeln, riskieren Bußgelder, Rechtsstreitigkeiten und Probleme bei behördlichen Prüfungen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führt bereits regelmäßig Kontrollen durch. Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht können dabei mit bis zu 30.000 Euro pro Verstoß geahndet werden – und das bereits auf Basis des geltenden Rechts.
🇦🇹 Österreich: AZA-G setzt auf digitale Nachweise
In Österreich gilt seit 2019 das Arbeitszeitaufzeichnungsgesetz (AZA-G), das eine Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung vorsieht. Zwar ist die digitale Erfassung noch nicht explizit vorgeschrieben, doch Behörden fordern zunehmend digitale Nachweise, etwa für Prüfungen. Zudem sehen viele Betriebsvereinbarungen bereits digitale Systeme vor.
Für 2026/2027 erwarten Experten eine Anpassung des AZA-G an die EU-Rechtsprechung, ähnlich wie in Deutschland. Besonders wichtig: Alle Arbeitszeiten – inklusive Überstunden, Pausen und Homeoffice – müssen erfasst werden. Wer hier gegen die Vorgaben verstößt, muss mit Bußgeldern bis zu 2.000 Euro rechnen.


🇨🇭 Schweiz: ArG empfiehlt digitale Systeme
In der Schweiz regelt das Arbeitsgesetz (ArG) die Aufzeichnungspflicht – allerdings bisher nur für Überstunden. Eine generelle digitale Pflicht gibt es noch nicht. Doch das SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) empfiehlt digitale Systeme, um eine lückenlose Dokumentation zu gewährleisten.
Aktuell werden Diskussionen geführt, die Pflicht auf alle Arbeitszeiten auszuweiten – ähnlich wie in der EU. Zudem können Kantone eigene Vorgaben erlassen. Bei Verstößen drohen Bussen bis zu 10.000 Schweizer Franken.
Besonders betroffen: Projektorientierte Unternehmen
Für Unternehmen, in denen Arbeitszeit direkt mit Projekten, Budgets und Abrechnung verknüpft ist, bringt die digitale Zeiterfassungspflicht zusätzliche Herausforderungen mit sich. Ohne ein modernes System drohen:
- Fehlende Transparenz bei Stunden und Budgets, was zu Projektverlusten und Reibungen mit Kunden führen kann.
- Späte Erkenntnis von Abweichungen, die Kostenexplosionen zur Folge haben.
- Hoher Abstimmungsaufwand zwischen HR und Projektleitung, der Ineffizienz und Fehler nach sich zieht.
- Erhöhtes Risiko bei Prüfungen, das Bußgelder oder Vertragsstrafen zur Folge haben kann.
Die Lösung liegt in der Digitalisierung: Echtzeit-Überblicke über Projektzeiten, automatische Warnungen bei Budgetüberschreitungen, eine zentrale Datenbasis für alle Abteilungen und vor allem eine gerichtsfeste Dokumentation.
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Fazit: Handeln statt abwarten
Die digitale Zeiterfassungspflicht kommt – und sie kommt schnell. Während die genauen gesetzlichen Details in Deutschland noch finalisiert werden, ist eines klar: „Die Frage ist nicht mehr ‚ob‘, sondern ‚wie‘.“
Drei zentrale Takeaways für Unternehmen:
- Die Pflicht besteht bereits heute.
- Manuelle Systeme sind kein sicherer Hafen mehr – digitale Lösungen werden de facto zur Pflicht.
- Jetzt handeln spart Kosten und Risiken – wer wartet, riskiert Bußgelder und Rechtsstreitigkeiten.
