Laut eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs, ist ein Arbeitszeitnachweis seit dem 14. Mai 2019 in Deutschland verpflichtend. Ein Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums liegt seit April vor.

Spätestens seit bekannt ist, dass die Arbeitszeit vollständig erfasst werden muss, stellt sich die Frage, ab wann die tatsächliche Arbeitszeit beginnt.

Der Start der Arbeitszeit kann z.B. mit dem Hochfahren des PCs im Büro festgelegt werden. Das Anziehen von Arbeitskleidung und das Einloggen in ein PC-Programm zählen ebenfalls zur Arbeitszeit.

Hier spricht man von Rüstzeiten. Die Rüstzeit beinhaltet die notwendigen Schritte, um mit der Arbeit starten zu können.

SaaS.de hat diese Thematik bereits berücksichtigt und bietet die Möglichkeit, pauschale Rüstzeiten in Form von Gutschriften zu aktivieren. Fährt der Mitarbeiter den PC hoch und meldet sich in SaaS.de an, erhält er diese pauschale Rüstzeit als Gutschrift auf seine Zeitbuchung.

Wie das Ganze in SaaS.de aussieht, zeigen wir in den beiden folgenden Screenshots:

 

 

(Screenshot der eingestellten Gutschrift)

 

 

(Screenshot mit den täglich gutgeschriebenen 3Minuten bzw. 0,05h)

Erstellt von Müller Torsten am 20.06.2023 um 14:45 Uhr