13.09.2022 – Erfurt

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) 2019 wissen wir, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Über- und Unterstunden der Mitarbeiter zu dokumentieren.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat ein Grundsatzurteil veröffentlicht, dass Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet sind, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter zu erfassen.

Viele Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer fürchten, dass hierdurch das Modell der Vertrauensarbeitszeit, sowie Homeoffice nicht mehr wie gewohnt stattfinden kann.
Hier besteht jedoch kein Grund zur Sorge. Mit einer cloudbasierten Lösung können Zeiten von überall erfasst werden. Ob auf Dienstreisen, im Außendienst, im Homeoffice oder auch einfach im Unternehmen vor Ort – mit SaaS.de können alle schnell und einfach über die Smartphone-App, die zentral angebrachte Stechuhr mit PIN oder RFID-Chip oder am Computer buchen.

Die Arbeitszeiten können individuell für jeden Mitarbeiter oder für eine allgemeine Gruppe angelegt werden. Auch ein Vertrauenszeitprofil ist möglich, so dass der Mitarbeiter flexibel einfach seine tatsächlich geleistete Arbeitszeit buchen kann.

Fakt ist: Dieses Urteil verpflichtet jeden Arbeitgeber dazu, die Zeiten aller Mitarbeiter zu erfassen.

Wieso dann nicht auf eine simple und trotzdem komfortable Art und Weise?

Lassen Sie sich gerne von unserem SaaS.de-Team beraten oder schauen Sie sich die Software unverbindlich,
14 Tage kostenfrei und in vollem Nutzungsumfang an.

Support-Hotline: 06261-84694-8
Mailadresse:

Hier geht’s zum kostenfreien registrieren Ihrer Testfirma!

Quelle:

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21

https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/einfuehrung-elektronischer-zeiterfassung-initiativrecht-des-betriebsrats/

Erstellt von Tagliarina Sabrina am 14.09.2022 um 10:59 Uhr