Sonderurlaub: Alles was man dazu wissen muss

SaaS.de informiert, wann Sie Sonderurlaub gewähren müssen

Hochzeit, Geburt oder Trauerfall: Für besondere persönliche Anlässe können Beschäftigte zusätzlich zum Erholungsurlaub bezahlt freigestellt werden. Wer die Regeln kennt und klar kommuniziert, vermeidet Diskussionen im Einzelfall und rechtliche Fallstricke.

Die rechtlichen Grundlagen

Der Begriff Sonderurlaub ist gesetzlich nicht definiert. Die zentrale Grundlage ist § 616 BGB: Wer ohne eigenes Verschulden aus einem persönlichen Grund für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit an der Arbeit verhindert ist, behält seinen Anspruch auf Vergütung.

Das Gesetz nennt weder konkrete Anlässe noch eine feste Anzahl an Tagen. In der Praxis orientieren sich Arbeitsgerichte häufig an Tarifverträgen, etwa an § 29 TVöD:
In der Regel gibt es 1 bis 2 Arbeitstage pro Anlass.
Sonderurlaub wird nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.

Die typischen Anlässe im Überblick

Die folgenden Angaben sind typische Orientierungswerte aus der arbeitsrechtlichen Praxis und tarifvertraglichen Regelungen. Ob und wie viele Tage Sonderurlaub tatsächlich gewährt werden müssen, hängt vom Einzelfall und den geltenden arbeits- oder tarifvertraglichen Bestimmungen ab:

Geburt des eigenen Kindes:
Für den Partner bzw. die Partnerin in der Regel 1 Arbeitstag.

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Eigene Hochzeit und Familienfeiern:

Für die eigene Hochzeit meist 1 Tag. Bei Konfirmation, Kommunion oder der Hochzeit eines Kindes hängt es vom Vertrag ab.

Todesfall in der Familie:
Beim Tod von Ehepartner, Kind oder Elternteil üblicherweise 2 Arbeitstage.

Umzug aus betrieblichem Grund:
Veranlasst der Arbeitgeber den Umzug, gibt es in der Regel 1 Arbeitstag.

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Ausschluss im Arbeitsvertrag:
§ 616 BGB ist nicht zwingend. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können den Anspruch einschränken oder ganz ausschließen. Andere gesetzliche, tarifvertragliche oder individuell vereinbarte Freistellungsansprüche können jedoch weiterhin bestehen. Alternativ können Beschäftigte regulären Erholungsurlaub beantragen oder mit dem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub vereinbaren.

Herausforderungen: Obergrenze, Erholungsurlaub und gesetzliche Sonderfälle

Gibt es eine Obergrenze an Sonderurlaubstagen pro Jahr?
Nein. Jeder Anlass wird einzeln bewertet. Fällt er jedoch auf einen arbeitsfreien Tag oder in den Erholungsurlaub, entsteht kein zusätzlicher Anspruch.

Was gilt, wenn ein Kind krank wird?
Hier greift eine eigene Regelung: Gesetzlich versicherte Eltern erhalten 2026 pro Kind und Elternteil bis zu 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld von der Krankenkasse, Alleinerziehende bis zu 30 Tage.

Und bei einem akuten Pflegefall in der Familie?
Nach dem Pflegezeitgesetz dürfen Beschäftigte bis zu 10 Arbeitstage fernbleiben, um die Pflege zu organisieren. Als Lohnersatz zahlt die Pflegekasse Pflegeunterstützungsgeld.

Gibt es zehn Tage „Vaterschaftsurlaub“?
Nein. Die geplante Familienstartzeit ist bislang nicht in Kraft (Stand: Oktober 2026).

Tipp von SaaS.de

Mit SaaS.de Personal ist die Verwaltung von Sonderurlaub ganz einfach: Der Abwesenheitsgrund „Sonderurlaub“ wird bei jeder neuen Firma automatisch angelegt. So können Sie Sonderurlaub direkt erfassen und getrennt vom regulären Erholungsurlaub verwalten. Die Urlaubskonten bleiben korrekt und alle Abwesenheiten sind übersichtlich dokumentiert.

Prüfen Sie außerdem Ihre Arbeitsverträge: Ist § 616 BGB dort ausgeschlossen?

Weiteres zum Thema Urlaubsplanung finden Sie in unserem Blogbeitrag Betriebsurlaub: Alles, was man dazu wissen muss.

Quellen

Erstellt von Chantal Eswein vorgestern um 10:45 Uhr