Krankenstand: Alles was Arbeitgeber wissen müssen

SaaS.de informiert, was Arbeitgeber beim Thema Krankenstand wissen sollten

Der Krankenstand in Deutschland bleibt hoch: Laut DAK-Gesundheit lag er 2025 bei 5,4 Prozent und im ersten Halbjahr 2026 bei 5,3 Prozent. Psychische Erkrankungen sind inzwischen der häufigste Grund für Fehltage. Ein Hausarzt aus Herne betont im Interview mit tagesschau.de, wie stark auch der Arbeitsplatz dabei eine Rolle spielt.

Die rechtlichen Grundlagen

Bei Arbeitsunfähigkeit zahlen Arbeitgeber bis zu sechs Wochen das Entgelt weiter (§ 3 EFZG). Eine ärztliche Bescheinigung muss spätestens ab dem vierten Krankheitstag vorliegen. Arbeitgeber dürfen sie aber auch früher verlangen (§ 5 EFZG).

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Die wichtigsten Punkte im Überblick

Elektronische Krankmeldung:
Bei gesetzlich Versicherten rufen Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse ab. Die Diagnose erfahren Sie dabei nicht.

Telefonische Krankschreibung:
Sie ist weiterhin für bis zu fünf Tage möglich. Eine Abschaffung ist politisch vereinbart, aber noch nicht umgesetzt (Stand: Oktober 2026).

Betriebliches Eingliederungsmanagement:
Sind Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, müssen Sie ihnen ein BEM anbieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX).

Herausforderungen: Was können Arbeitgeber tun?

Lässt sich der Krankenstand senken?
Ja, vor allem über die Arbeitsbedingungen: realistische Arbeitslast, gute Personalplanung, ergonomische Arbeitsplätze und Führungskräfte, die nach längerer Krankheit das Gespräch suchen.

Ist Misstrauen gerechtfertigt?
Der Hausarzt aus dem Interview hält Missbrauch der telefonischen Krankschreibung für deutlich seltener als behauptet. Bei konkreten Zweifeln können Sie den Medizinischen Dienst der Krankenkasse einschalten.

Tipp von SaaS.de

Erfassen Sie Krankheitstage in Ihrer Urlaubsverwaltung als eigenen Abwesenheitsgrund. So erkennen Sie Häufungen in einzelnen Teams und sehen rechtzeitig, wann ein BEM ansteht.

Weiteres zum Thema finden Sie in unserem Blogbeitrag Krank im Urlaub.

Quellen:
§§ 3, 5 EFZG, § 167 Abs. 2 SGB IX
DAK-Gesundheit, Krankenstand 2025 und 1. Halbjahr 2026
tagesschau.de, Interview mit Dr. Dominic Geisler (26.11.2025)

Erstellt von Chantal Eswein gestern um 12:00 Uhr