GPS in der Zeiterfassung: Alles was man dazu wissen muss

SaaS.de informiert, wann Sie den Standort beim Stempeln erfassen dürfen

Mobile Zeiterfassung ist für Außendienst und Baustellen eine große Erleichterung. Sobald GPS ins Spiel kommt, fürchten Beschäftigte aber schnell Überwachung. Dabei gilt: Ein Standort beim Stempeln ist etwas anderes als eine Dauerortung. Entscheidend sind Zweck, Umfang und Transparenz.

Die rechtlichen Grundlagen

Zeiterfassung ja, Standort nein:
Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit erfassen (BAG, Az. 1 ABR 22/21). Den Ort verlangt das Gesetz nicht.

Standortdaten sind personenbezogene Daten:
Sie dürfen nur erfasst werden, wenn es für einen konkreten Zweck erforderlich und verhältnismäßig ist. Maßstab ist seit dem EuGH-Urteil (Az. C-34/21) vor allem Art. 6 Abs. 1 DSGVO.

Mitbestimmung des Betriebsrates:
Eine App mit GPS eignet sich zur Überwachung. Ein Betriebsrat hat deshalb nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein zwingendes Mitbestimmungsrecht.

 

Was erlaubt ist und was nicht

In der Regel zulässig:
Ein Standort nur beim Ein- und Ausstempeln, wenn er für die Arbeit gebraucht wird, etwa bei wechselnden Einsatzorten oder Baustellen.

Nicht zulässig:
Dauerortung und Bewegungsprofile, heimliche Ortung, Ortung in Pausen oder Freizeit und anlasslose Leistungskontrolle. So hat das VG Lüneburg die dauerhafte GPS-Ortung von Firmenwagen gekippt (Az. 4 A 12/19).

Die Voraussetzungen:
ein konkreter Zweck, kein milderes Mittel, Erfassung nur so weit wie nötig, vorherige Information des Teams (Art. 13 DSGVO) und feste Löschfristen.

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Herausforderungen: Einwilligung, Homeoffice und Beschwerden

Reicht eine Einwilligung?
Kaum. Sie muss freiwillig sein, was im Arbeitsverhältnis oft fraglich ist, und kann jederzeit widerrufen werden.

Braucht es GPS im Büro oder Homeoffice?
In der Regel nicht. Wo der Arbeitsort feststeht, fehlt die Erforderlichkeit.

Was tun bei Beschwerden?
Offen erklären, was erfasst wird und wofür, den Datenschutzbeauftragten einbeziehen und GPS abschalten, wo es nicht gebraucht wird.

So funktioniert GPS in der SaaS.de App

Der Standort wird ausschließlich beim „Kommen“ und „Gehen“ erfasst, nie im Hintergrund, in Pausen oder nach Feierabend. Die App zeigt unter den Buttons an, wenn GPS aktiv ist. Alle Daten liegen DSGVO-konform in Deutschland.

Tipp von SaaS.de

Nutzen Sie GPS nur dort, wo der Standort wirklich gebraucht wird, informieren Sie Ihr Team vorab und regeln Sie die Nutzung mit Betriebsrat und Datenschutzbeauftragtem.

Mehr zur App: Neue SaaS.de Mobile App.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen:
Art. 6, 13 DSGVO, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
EuGH, Az. C-34/21 · BAG, Az. 1 ABR 22/21 · VG Lüneburg, Az. 4 A 12/19

Erstellt von Chantal Eswein vor 3 Tagen um 12:00 Uhr