Urlaubsrechner

 

Einen Urlaubsanspruch zu berechnen, ist für Arbeitnehmer, die mitten im neuen Jahr einen Job antreten gar nicht so einfach. Auch Menschen, die in Teilzeit arbeiten, haben mitunter häufiger hier mal Schwierigkeiten. Unser Urlaubsrechner hilft herauszufinden, wie viel Urlaub tatsächlich genommen werden kann. 

Urlaubsrechner

Der Urlaubsanspruch pro Jahr bei Vollzeitbeschäftigung wird hier verlangt.

Tage

Wählen Sie hier aus, wie viele Arbeitstage eine Woche bei Vollzeitbeschäftigung hat.

Tage

Hier bitte die Anzahl an Arbeitstagen pro Woche auswählen, die Sie tatsächlich arbeiten.

Tage

 

Hinweis!

Wenn das Ergebnis der Berechnung Bruchteile von Arbeitstagen ergibt, so kann der Arbeitnehmer laut BAG Urteil (14.02.1993 - 8 AZR 97/90) Anspruch auf diese in diesem Umfang, es sei denn ein Tarifvertrag schließt dies ausdrücklich aus. 

Dabei gilt zu beachten, dass Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, auf einen vollen Urlaubstag aufzurunden sind (Siehe auch § 5 II BurlG). Auch hier gilt, dass Abweichungen möglich sind durch Tarifverträge. 

Zudem ist zu beachten dass für bestimmte Gruppen besondere Regelungen gelten. Eingeschlossen hier sind Jugendliche, Wehrdienstleistende, Zivildienstleitende, Seeleute, Heimarbeiter und Schwerbehinderte. 

 

So funktioniert der Urlaubsrechner

 

Der Urlaubsrechner bietet zwei Möglichkeiten. Sie können den Urlaubsanspruch berechnen, wenn Sie in Teilzeit arbeiten oder wenn Sie während des Jahres einen neuen Job beginnen. In beiden Fällen ist es möglich auf Basis der im Vertrag stehenden Urlaubstage festzustellen, wie viele freie Tage Ihnen eigentlich zustehen. 

 

Urlaub in Teilzeit berechnen

 

Wenn Sie mit dem Urlaubsanspruch den Anspruch an Urlaub für eine Arbeitsstelle in Teilzeit ermitteln wollen, benötigen Sie drei Angaben: 

 

    • Urlaubsanspruch pro Jahr (Bei Vollzeit

 

    • Wochen-Arbeitstage pro Woche (Bei Vollzeit)

 

    • Wochen-Arbeitstage pro Woche (Bei Teilzeit)

 

Alle drei Angaben (Urlaubsanspruch pro Jahr bei Vollzeit, Wochen-Arbeitstage pro Woche bei Vollzeit, sowie Wochen-Arbeitstage pro Woche bei Teilzeit) können Sie Ihrem Arbeitsvertrag entnehmen. Auf Grundlage dieser eingegebenen Daten berechnet der Urlaubsrechner dann per Mausklick die Ihnen zustehenden Urlaubstage pro Jahr. 

 

Mindesturlaub nach mindestens sechs Monaten

 

Wenn Sie im Laufe eines Jahres eine neue Arbeitsstelle antreten, (Beispielsweise 1. März) gilt es noch zu beachten, dass nach 6 Monaten bereits ein Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub besteht. Dies ist in § 4 BUrlG geregelt und bedeutet in dem von uns genannten Beispiel, dass Sie bei einer Fünf-Tage-Woche ab dem 01. September einen Anspruch auf 20 Tagen Mindesturlaub geltend machen dürfen. 

 

Wie viel Urlaubsanspruch ist gesetzlich vorgeschrieben? 

 

Der Urlaubsrechner von SaaS.de berücksichtigt in seinen Angaben den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub. Dieser in § 3 des Bundesurlaubsgesetz und beträgt für eine Sechs-Tage-Woche 24 Urlaubstage pro Jahr.  Liegt in Ihrem Unternehmen eine Fünf-Tage-Woche vor, so muss der Urlaubsanspruch analog zu § 3 BUrlG berechnet werden. Hierfür kann die folgende Formel angewendet werden: 

24 Tage Mindesturlaub / 6 Wochen-Arbeitstage x 5 tatsächliche Wochen-Arbeitstage = 20 Urlaubstage

 

Somit ergibt sich für eine Fünf-Tage-Woche ein gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen pro Jahr. 

Üblicherweise ist dies jedoch nicht die Zahl, die bei Arbeitnehmern im Vertrag steht, wie offizielle Statistiken nahelegen. In Deutschland sind dies im Durchschnitt 30 Tage Urlaub pro Jahr (Stand 2018)

Urlaubanspruch bei Teilzeit

 

Der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern in Teilzeit wird nicht wie häufig angenommen anhand der vereinbarten Arbeitszeit berechnet, sondern Mithilfe der tatsächlich gearbeiteten Arbeitstage. Werden beispielsweise in einem Unternehmen 30 Tage Urlaubsanspruch bei einer Fünf-Tage-Woche zugrunde gelegt, haben auch Teilzeitkräfte mit der gleichen Anzahl an Arbeitstagen diesen Anspruch. Dies gilt, auch wenn diese nur drei anstatt der vorgeschriebenen 8 Stunden arbeiten. 

Arbeitnehmer in Teilzeit, die weniger Tage pro Woche arbeiten, können den Urlaubsanspruch anhand der folgenden Formel berechnen: 

 

    • Vertraglich fixierter Urlaubsanspruch / Wochen-Arbeitstage im Unternehmen x individuelle Wochen-Arbeitstage = Urlaubsanspruch

 

Beispielrechnung

 

    • 30 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr

 

    • Fünf-Tage-Woche

 

    • Sie arbeiten an zwei Tagen pro Woche 

 

Rechnung: 30 Tage / 5 Wochen-Arbeitstage x 2 tatsächlich Wochen-Arbeitstage = 12 Urlaubstage 

 

Diese Berechnung funktioniert jedoch nur, wenn Sie feste Wochen-Arbeitstage haben. Ist dies unterschiedlich, beispielsweise in manchen Wochen arbeiten Sie nur 1 Tage und in anderen wiederum 3 Tage pro Woche, so ist mit den Jahreswerktagen zu rechnen. Dies beschreibt die tatsächlich von Ihnen gearbeiteten Tage im Unternehmen pro Jahr. Bezugsgrößen können  je nach Bundesland variieren, da hier auch Feiertage in der Berechnung mit berücksichtigt werden. Angenommen dies sind 110 Werktage im Jahr 2021. Damit ergibt sich folgende Beispielrechnung: 

30 Urlaubstage / 253 Werktage (Beispielsweise für ein Unternehmen in Baden-Württemberg) x 110 tatsächlich geleistete Werktage = 13

 

Ausnahme: Fällt ein Feiertag auf den freien Tag, besteht laut § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) kein Anspruch auf bezahlten Urlaub, da durch den Feiertag keine finanziellen Einbußen entstehen. 

Urlaubanspruch bei Minijobs

 

Auch Minijobber haben einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Wenn vertraglich nicht anders geregelt, gilt hier die gleiche Regelung wie bei Beschäftigten in Teilzeit. Das heißt anteilig von 24 Tagen (Sechs-Tage-Woche) bzw. 20 Tagen (Fünf-Tage-Woche) für die tatsächlich gearbeiteten Arbeitstage.

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