In den Corona-Schutzmaßnahmen unterscheiden wir zwischen drei Rechtetypen. Welche Berechtigung neu dazugekommen ist, lesen Sie in diesem Artikel!

Die Rechte werden alle im Bereich der "Administration - Mitarbeiter", je Mitarbeiter in den Stammdaten vergeben.

Wir unterscheiden zwischen den Rechten "Limitierte Selbstverwaltung", "Limitierter Administrator (Corona)" & "Administrator (Corona)".

Die "Limitierte Selbstverwaltung" (zu finden in den Mitarbeiterstammdaten rechts oben), erlaubt dem Mitarbeiter seine eigene Dokumentation der Immunitätsnachweise. Er kann nur seine eigenen Einträge einsehen und kann auch nur für sich Eintragungen vornehmen. Mit diesem Recht ist der Mitarbeiter verpflichtet, mit Foto oder Dokumentennachweis der Testergebnisse und Zertifikaten, seine Eintragung zu belegen.

Limitierte Selbstverwaltung

Die Verwaltungsberechtigungen anderer Mitarbeiter können ebenfalls in den Mitarbeiterstammdaten im Bereich "Hauptabteilung - Weitere Abteilungen" vergeben werden. Was der Unterschied zwischen den Rechten "Administrator (Corona)" & "Limitierter Administrator (Corona)" ist, lesen Sie hier:

Administrator (Corona):
Dieses Recht kann auf Firmen- oder Abteilungsebene vergeben werden. Der Mitarbeiter kann hiermit für die Kollegen die Eintragungen vornehmen und die Dokumente einsehen, herunterladen, den Eintrag bearbeiten oder entfernen.

Limitierter Administrator (Corona):
Dieses Recht kann ebenfalls auf Firmen- oder Abteilungsebene vergeben werden. Der Mitarbeiter kann hiermit für die Kollegen die Eintragungen vornehmen, Dokumente hochladen und Informationen bearbeiten. Er kann jedoch die hochgeladenen Dokumente nicht einsehen, herunterladen oder den Eintrag löschen.

Limitierte Corona Administration

Erstellt von Tagliarina Sabrina am 02.12.2021 um 11:16 Uhr