Die Pauschalpause wird in den meisten Fällen dann eingesetzt, wenn die Mitarbeiter nicht zwingend selbst die Pause buchen müssen und der Zeitraum, von wann bis wann die Pause statt findet unrelevant ist. Es wird einfach "pauschal" jeden Tag die hinterlegte Pausendauer von der Ist-Zeit abgezogen.

Bisher war es nur möglich eine Pauschalpause von z.B. 30 Minuten ab einer Arbeitszeit von 6h zu hinterlegen. Dies haben wir jetzt um eine zweite Pausenmöglichkeit ergänzt. Somit kann in der Pauschalpausenregelung ab jetzt hinterlegt werden, nach wie vielen Stunden Arbeitszeit die Dauer der ersten Pauschalpause abgezogen wird und ab wie viel Stunden Arbeitszeit die zweite Pauschalpause greifen soll.

Des weiteren können Arbeitsunterbrechungen (Gehen und dann z.B: 5 min später Kommen) welche kürzer als die Mindestlänge der Ruhepausen sind bei der Berechnung ignoriert werden.

Erstellt von Tagliarina Sabrina am 08.11.2021 um 11:00 Uhr