
Tipp des Monats Juni 2018
Herzlich Willkommen bei unserer dritten Folge der SaaS.de Blog Reihe "Tipp des Monats".
Thema des Monats Juni 2018
"Elternzeit mit Teilzeit"
Grundsätzlich gilt:
Sie dürfen während der Elternzeit weiterarbeiten. Somit wird Eltern in der Elternzeit die Möglichkeit gegeben, durch Teilzeitbeschäftigung beruflich aktiv zu bleiben und zeitgleich die Kinder selbst betreuen zu können. Zu diesem Thema finden Sie im Folgenden die notwendigen Einstellung, die Sie dabei beachten sollten.
Vom System vorgeben haben Sie bereits eine Abwesenheit "Elternzeit" mit folgenden Einstellungen:
Berechnungsgrundlage ist "Ohne Urlaubsanspruch":
d.h. für jeden vollen Kalendermonat (zb 1.01 - 31.01, nicht 14.01 bis 13.02) wird 1/12 des Urlaubsanspruchs automatisch abgezogen. Ein Beispiel, ein Mitarbeiter hat 24 Tage Jahresurlaub und geht vom 15.02 bis 14.05 in Elternzeit, dies entspricht zwei vollen Kalendermonaten, somit wird der Jahresurlaub um 2/12 also um 4 Tage auf 20 Tage gekürzt.
und "Ist ignorieren" ist aktiv:
d.h. das Zeitbuchungen ähnlich wie bei Krankheit im Zeitraum der Elternzeit nicht gezählt werden.
Diese vorhandenen Abwesenheit ist für alle Mitarbeiter die nicht teilzeit tätig sind. Was muss aber beachtet werden wenn der Mitarbeiter auf Teilzeit wechselt? Zum Beispiel von seinem 100% Profil mit 40 Wochenstunden (5*8h) auf 50% mit nur 20 Wochenstunden (5*4h).
Hierfür brauchen wir eine eigenen Abwesenheit mit folgenden Einstellungen:
Berechnungsgrundlage ist "Keine":
d.h. das die Abwesenheit keinen Einfluss auf zb das Urlaubskonto / Überstundenkonto etc. hat.
und "Soll-Arbeitsstunden sind zu erbringen" ist zu aktivieren.
Zusätzlich muss dem betroffenen Mitarbeiter noch für den Zeitraum ein eigenes Profil mit angepassten Sollstunden sowie einen eventuell abweichenden Urlaubsanspruch hinterlegt werden. Das ganze kann dann so aussehen:
Im Urlaubskonto:
Im Adminbereich (Profileinstellung des betroffenen Mitarbeiter):
Achtung, wird die Elternzeit verlängert ohne Teilzeit, also mit der Einstellung "Ohne Urlaubsanspruch", muss die vorhandene Abwesenheit entweder editiert werden, oder die neue direkt im Anschluss eingetragen werden, zum Beispiel ist der letzte Tag der 14.06 muss die neue Abwesenheit am 15.06 beginnen damit der Urlaubsanspruch korrekt berechnet werden.
Sie haben Wünsche für unseren nächsten Tipp des Monats? Dann lassen Sie uns es wissen entweder unten in den Kommentaren oder via E-Mail an

Wienhusen, Sabrina
Vertrieb und Support SaaS.de