
Arbeitszeiterfassung wird Pflicht
Wichtige Entscheidung zur Pflicht, Arbeitszeiten zu erfassen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag 14.5.19 in Luxemburg entschieden: Arbeitgeber der EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet die Arbeitszeiten ihrer Angestellten komplett zu erfassen (Az: C-55/18). Dabei spielt es keine Rolle, ob Über- oder Unterstunden entstanden sind.
Die Vorrausetzungen in Deutschland waren uneinheitlich. Eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gab es nur in einzelnen Branchen und zum Teil mussten nur die Überstunden dokumentiert werden. Ohne die Bereitstellung eines Systems zur Erfassung der tatsächlich erbrachten Arbeitszeit, können weder geleistete Überstunden noch Unterstunden verlässlich ermittelt werden. Dies ist laut dem o.g. Urteil nicht zulässig.
Daher ist es nun für alle EU-Staaten Pflicht, ein Zeiterfassungssystem einzurichten, das nicht nur die Über- und Unterstunden erfasst, sondern auch das Einhalten der Grundrechte wie Höchstarbeitszeitgrenze und Ruhezeiten gewährleisten kann.
Betrifft Sie dieses Urteil?
Ja, wenn Sie Unternehmer oder Mitarbeiter eines Unternehmens sind.
Sind auch kleine Unternehmen betroffen?
Ja, der Europäische Gerichtshof lässt hier keine Ausnahmen offen.
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Wienhusen, Sabrina
Vertrieb und Support SaaS.de
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